Verlustverrechnung bei Optionsscheinen

Verlustverrechnung bei Optionsscheinen

Die Verlustverrechnung bei Optionsscheinen ist ein kompliziertes Thema, deswegen ein Hinweis vorab: Ich bin kein Steuerberater. Die Informationen in diesen Artikel habe ich nach bestem Gewissen aus frei verfügbaren Quellen im Internet zusammengestellt. Steuergesetze können sich jedoch jederzeit ändern. Dieser Artikel ist deswegen nicht als steuerliche Beratung anzusehen. Bitte recherchieren Sie ggf. selbst im Internet oder wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, wenn Sie Fragen zur Steuer auf Optionsscheine haben.

Durch die jüngsten Änderungen in der Gesetzgebung ist die steuerliche Behandlung und Verlustverrechnung bei Optionsscheinen noch komplizierter geworden. Seit 2021 gelten neue Regelungen, die insbesondere die Verlustverrechnung betreffen. Zunächst die gute Nachricht: Optionsscheine und Knock-out-Zertifikate fallen nicht unter die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte, was bedeutet, dass Verluste aus diesen Papieren unbegrenzt verrechnet werden können, solange sie nicht im Totalverlust landen.

Die Verluste aus Optionsscheinen werden in den allgemeinen Verlustverrechnungstopf eingestellt und können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen, wie ETFs oder Fonds und natürlich mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Optionsscheine verrechnet werden.

Beschränkung der Verlustverrechnung bei Optionsscheinen

Für Totalverluste, also wenn ein Optionsschein oder ein Zertifikat wertlos verfällt, greifen jedoch besondere Beschränkungen. Diese Verluste dürfen nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden. Diese Regelung wurde bereits 2020 eingeführt und betrifft auch Verluste aus der Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung.

Ein weiterer Nachteil ist, dass Anleger diese Verrechnung über die Steuererklärung vornehmen müssen, da die Depotbanken diese Totalverluste nicht automatisch berücksichtigen. Das wäre auch gar nicht möglich: Schließlich weiß Ihr Broker nicht, ob Sie noch Depots bei anderen Brokern haben und wann in der Summe Ihr maximal verrechenbarer Verlust von 20.000 Euro pro Jahr erreicht ist.

Strategische Überlegungen zur Verlustverrechnung bei Optionsscheinen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nicht für alle Arten von Verlusten gilt. So können Verluste aus dem Verfall von Knock-outs unter bestimmten Umständen unbegrenzt geltend gemacht werden, zum Beispiel wenn diese einen eingebauten Stop-Loss habe und sich trotz Verfall noch ein Restwert ergibt.

Ein strategischer Ansatz könnte darin bestehen, Produkte zu wählen, bei denen ein Totalverlust von vornherein ausgeschlossen ist oder zumindest unwahrscheinlich erscheint. Auf diese Weise können Sie Ihre steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen und unnötige Komplikationen vermeiden.

Vermeiden Sie Totalverluste bei Optionsscheinen

Wenn Sie – wie ich – klassische Optionsscheine bevorzugen, empfehle ich Ihnen, diese fortlaufend zu beobachten und sie zu verkaufen, wenn sie eine bestimmte Verlustschwelle erreicht haben. Auch wenn es immer weh tut, einen Optionsschein beispielsweise mit 90% Verlust zu verkaufen – es wäre weitaus schlimmer, wenn Sie einen Totalverlust erleiden und diesen nicht einmal verrechnen können, weil Sie vielleicht die Verlustverrechnungsgrenze schon überschritten haben.

Beachten Sie auch, dass es ebenfalls als Totalverlust gilt, wenn der Restwert des Optionsscheins geringer ist als die Gebühren des Brokers für den Verkauf. Sobald ein Optionsschein so weit in den Verlust gelaufen ist, dass er vom Broker mit dem Minimalwert von 0,001 Euro gepreist wird, dürfte das in den meisten Konstellationen also ebenfalls ein Totalverlust sein.

Deswegen kann es sinnvoll sein, bei ca. 90-95 % Verlust ausnahmsweise einen Stop Loss zu setzen, auch wenn ich ansonsten kein Fan davon bin, Stopps für Optionsscheine zu setzen. Am Ende müssen Sie aber für sich selbst entscheiden, was der beste Weg ist, um steuerlich optimal zu verkaufen.

Fazit zur Verlustverrechnung bei Optionsscheinen

Abschließend lässt sich sagen, dass ein fundiertes Verständnis der steuerlichen Regelungen und eine sorgfältige Planung entscheidend sind, um das Beste aus Ihren Investitionen in Optionsscheine herauszuholen. Indem Sie sich über die aktuellen Vorschriften informieren und Ihre Anlagestrategie entsprechend anpassen, können Sie potenzielle steuerliche Vorteile maximieren und gleichzeitig Risiken minimieren. Dies könnte Ihnen helfen, langfristig an der Börse erfolgreich zu sein und Ihre Renditen zu steigern.