Wenn Sie einen klassischen Optionsschein kaufen, haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten: Sie können ihn bis zum letzten Handelstag jederzeit wieder an den Emittenten verkaufen. Der Emittent stellt dazu fortlaufend Rückkaufkurse, die sogenannten Geldkurse.
Oder sie behalten ihn bis zum Verfallstag und lassen sich den Barausgleich auf Ihr Konto überweisen.
Das geht automatisch und muss nicht von Ihnen veranlasst werden.
Doch welchen Betrag können Sie erwarten, wenn Sie den Optionsschein bis zum Schuss halten?
Bevor wir zu dieser Frage kommen, möchte ich noch einmal auf einen wichtigen Unterschied zwischen klassischen Optionsscheinen und Knock-Outs hinweisen:
Bei einem klassischen Optionsschein kann der Basiswert bis zum Verfallstag schwanken, wie er will.
Das hat zwar auf die fortlaufenden Rückkaufkurse Einfluss.
Wenn Sie den Schein bis zum Ende behalten, zählt jedoch nur der Kurs des Basiswerts am Verfallstag.
Bei einem Knock-Out ist das anders:
Hier wird der Schein sofort abgerechnet und verfällt wertlos oder mit geringem Restwert, wenn ein bestimmter Kurs – die Knock-Out-Schwelle – unterschritten wird.
Ein solches Knock-Out-Ereignis gibt es bei klassischen Optionsscheinen nicht.
Welche Auszahlung bekommen Sie am Verfallstag eines Optionsschein
Doch zurück zur Frage: Wieviel bekommen Sie, wenn ein Optionsschein verfällt?
Zunächst einmal ist der Ausdruck „verfallen“ irreführend.
Ich wurde schon oft gefragt, ob das bedeutet, dass der Optionsschein wertlos wird.
Das kann zwar passieren, muss aber nicht passieren.
Der Verfall bedeutet lediglich, dass der Optionsschein abgerechnet wird.
Dabei bekommen Sie immer einen Barausgleich.
Sie können nicht wie bei einer Option verlangen, Aktien zum Basispreis des Optionsscheins zu bekommen.
Wie errechnet sich der Barausgleich bei einem Optionsschein?
Wenn der Aktienkurs des Basiswerts zum Verfallszeitpunkt nicht höher ist als der Basispreis bekommen Sie gar nichts.
Dann verfällt Ihr Optionsschein wertlos.
Dabei gibt es keine Nachschusspflicht: Egal, wie weit der Kurs unter dem Basispreis liegt – sie können maximal Ihren Einsatz verlieren.
Liegt der Kurs des Basiswerts zum Abrechnungszeitpunkt über dem Basispreis Ihres Optionsscheins, bekommen Sie eine Auszahlung.
Die Auszahlung des Optionsscheins entspricht dabei der Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Basispreis, gegebenenfalls multipliziert mit dem Bezugsverhältnis und – bei ausländischen Optionsscheinen mit dem Wechselkurs.
Die Auszahlung eines Optionsscheins bei Aktien aus dem Euro-Raum
Ein Beispiel:
Sie haben einen Optionsschein auf eine Aktie mit einem Basispreis von 100 Euro und einem Bezugsverhältnis von 0,1.
Zum Abrechnungsstichpunkt steht die Aktie bei 140 Euro.
Dann bekommen Sie 4 Euro ausgezahlt.
Das errechnet sich aus der Differenz von Kurs und Basispreis mal Bezugsverhältnis, also (140-100)*0,1 = 4,00 Euro.
Würde der Kurs bei 160 Euro stehen, wären es 6 Euro, bei 200 Euro wären es 10 Euro.
Die Auszahlung eines Optionsscheins bei ausländischen Aktien
Bei ausländischen Aktien – oder besser: Aktien außerhalb des Euro-Raums – werden Optionsscheine in der Heimatwährung geführt.
Dann rechnet der Emittent den Auszahlungsbetrag noch in Euro um.
Wieviel bekommen Sie also für einen Optionsschein auf eine US-Aktie mit einem Basispreis von 200 US-Dollar, wenn die Aktie zum Abrechnungszeitpunkt bei 250 US-Dollar schließt, das Bezugsverhältnis 1 ist und der Wechselkurs 1,25?
Auch das ist einfach zu berechnen:
Sie bekommen 50 US-Dollar, das ergibt sich aus (250-200)*1 = 50.
Diese 50 US-Dollar werden dann zum Kurs von 1,25 in Euro umgerechnet.
Das ergibt dann also 40 Euro.
Sie sehen also:
Wenn man das Prinzip einmal verstanden hat, ist der Betrag für die Auszahlung bei einem Optionsschein ganz einfach zu berechnen.